Meta muss 1,2 Mrd. Euro Strafe zahlen
Meta wird in Berufung gehen und weiter auf Zeit spielen. (Unsplash License) / Dima Solomin
Die EU hat Meta, den Mutterkonzern von Facebook, mit einer historischen Geldbusse belegt. Der Konzern hatte wegen der fortlaufenden Übertragung von Nutzerdaten in die USA gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstossen. Zusätzlich wurde Meta aufgefordert, den Transfer von Daten unverzüglich zu beenden.
Die Europäische Union zeigt klare Kante im Streit um den Datenschutz und geht nun offenbar gegen den Facebook-Konzern Meta vor. Die irische Datenschutzkommission (Data Protection Commission, DPC), die für das Unternehmen zuständig ist, gab bekannt, dass eine historische Strafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gegen Meta verhängt wurde. Grund dafür ist ein Verstoss gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Seit Jahren tobt ein erbitterter Konflikt bezüglich der Übertragung von Daten von EU-Facebook-Nutzern auf US-Server. Die DPC hat Meta nun mit einer Frist von fünf Monaten belegt, um Datentransfers in die USA zu unterbinden. Ursache hierfür war eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems. Er befürchtet, dass US-Geheimdienste auf die Daten europäischer Nutzer zugreifen könnten. Schrems reichte eine Beschwerde gegen Facebook ein, welche zur aktuellen Entscheidung führte. Der Beschluss bezieht sich jedoch nur auf Facebook und nicht auf andere Dienste des Meta-Konzerns, wie Instagram oder WhatsApp.
Vor zehn Jahren wurden Bedenken aufgrund der Enthüllungen des US-Whistleblowers Edward Snowden bezüglich der NSA laut. Im Jahr 2020 wurde eine EU-US-Übereinkunft zur Datenübertragung vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Eine neue Rahmenvereinbarung wurde im März unterzeichnet, ist jedoch noch nicht in Kraft. Im Zuge des Streits äusserte Meta, dass die ergriffenen Massnahmen letztendlich dazu führen könnten, dass die Facebook-Dienste in Europa eingestellt werden müssten. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf zur Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes, um das Vertrauen der Nutzer zu gewährleisten und die Fortsetzung des Betriebs in Europa zu sichern.
Datenschützer Schrems betont, dass das verhängte Bussgeld wesentlich höher hätte ausfallen können und Meta zehn Jahre lang bewusst gegen die DSGVO verstossen habe, um Profit zu machen. Er warnt, dass Meta nun gezwungen sein könnte, seine Systeme grundlegend umzustrukturieren, falls sich die US-Überwachungsgesetze nicht ändern. Die Gerichtsverfahren könnten sich über Jahre hinziehen.
Seit Jahren tobt ein erbitterter Konflikt bezüglich der Übertragung von Daten von EU-Facebook-Nutzern auf US-Server. Die DPC hat Meta nun mit einer Frist von fünf Monaten belegt, um Datentransfers in die USA zu unterbinden. Ursache hierfür war eine Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems. Er befürchtet, dass US-Geheimdienste auf die Daten europäischer Nutzer zugreifen könnten. Schrems reichte eine Beschwerde gegen Facebook ein, welche zur aktuellen Entscheidung führte. Der Beschluss bezieht sich jedoch nur auf Facebook und nicht auf andere Dienste des Meta-Konzerns, wie Instagram oder WhatsApp.
Vor zehn Jahren wurden Bedenken aufgrund der Enthüllungen des US-Whistleblowers Edward Snowden bezüglich der NSA laut. Im Jahr 2020 wurde eine EU-US-Übereinkunft zur Datenübertragung vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Eine neue Rahmenvereinbarung wurde im März unterzeichnet, ist jedoch noch nicht in Kraft. Im Zuge des Streits äusserte Meta, dass die ergriffenen Massnahmen letztendlich dazu führen könnten, dass die Facebook-Dienste in Europa eingestellt werden müssten. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf zur Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes, um das Vertrauen der Nutzer zu gewährleisten und die Fortsetzung des Betriebs in Europa zu sichern.
Meta: Strafe «ungerechtfertigt und unnötig»
Meta hat angekündigt, gegen die Entscheidung der irischen Behörde in Berufung zu gehen und bezeichnet die Strafe als «ungerechtfertigt und unnötig». Es gibt keine unmittelbaren Auswirkungen für die europäischen Nutzerinnen und Nutzer, da es zu keinen Störungen kommen wird. Der Konzern ist jedoch verpflichtet, jede weitere Übermittlung europäischer personenbezogener Daten an die USA zu unterbinden, da er weiterhin den US-Überwachungsgesetzen unterliegt.Datenschützer Schrems betont, dass das verhängte Bussgeld wesentlich höher hätte ausfallen können und Meta zehn Jahre lang bewusst gegen die DSGVO verstossen habe, um Profit zu machen. Er warnt, dass Meta nun gezwungen sein könnte, seine Systeme grundlegend umzustrukturieren, falls sich die US-Überwachungsgesetze nicht ändern. Die Gerichtsverfahren könnten sich über Jahre hinziehen.
(fest/informatik.ch)
publiziert: Montag, 22. Mai 2023 / 23:53 Uhr
, aktualisiert: Dienstag, 23. Mai 2023 / 22:03 Uhr
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