Hosting-Provider erhalten Recht im Streit mit Switch
Einschneidende Massnahmen
Rapperswil-Jona - Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM ist im Aufsichtsverfahren gegen die halbstaatliche Stiftung Switch den Argumenten der elf klagenden Hosting-Provider gefolgt und hat Switch zu einschneidenden Massnahmen verpflichtet, um die bereits seit über zwei Jahren andauernden Wettbewerbsnachteile zu Ungunsten der Hosting-Provider zu beseitigen.
Zudem muss Switch ihre Verträge mit Switchplus sowie jährliche Kostenrechnungen betreffend Switchplus gegenüber dem BAKOM offenlegen. Gemäss einem Bericht von «heise online» hat Switch auf Anfrage betont, dass die Verfügung noch nicht rechtskräftig sei. Es werde erwägt, die Verfügung anzufechten.
Mit Verfügung vom 11. April hat das Bundesamt für Kommunikation BAKOM als Aufsichtsbehörde die von ihr mit der Registrierung von .ch- und .li-Domainnamen beauftragte Stiftung Switch verpflichtet, ihre kommerzielle Tochtergesellschaft Switchplus nicht mehr länger bevorzugt zu behandeln. Konkret darf Switch ihrer Tochter keine werbewirksamen Leistungen mehr zur Verfügung stellen, die sie nicht auch anderen Wiederverkäufern anbietet. Switch wird es damit insbesondere verboten, die irreführende Werbung für Switchplus auf Ihrer Homepage weiter einzusetzen.
«Die Entscheidung des BAKOM ist ein Erfolg für die Gruppe der elf Hosting-Provider, die sich mit Unterstützung von 40 weiteren Providern seit rund zwei Jahren gegen den Missbrauch der Marktmacht der Stiftung Switch beim Markteintritt der Tochterfirma Switchplus wehren», freut sich Claudius Röllin, Inhaber und Chief Marketing Officer von Hostpoint. «Mit ihrem Entscheid bestätigt die Aufsichtsbehörde damit unsere bereits im August 2009 geäusserte Ansicht, dass jegliche Werbung für Switchplus auf der Webseite von Switch, die über die den Mitbewerbern der Tochtergesellschaft gewährten Werbemöglichkeiten hinausgeht, unzulässig ist.»
Verzerrter Wettbewerb
Die Schweizer Hosting-Provider wehren sich nicht gegen einen weiteren Mitbewerber, der den Wettbewerb mit innovativen Dienstleistungen belebt. Sie wehren sich aber dagegen, dass Switch ihre über lange Jahre der Monopoltätigkeit geäufneten Reserven und Rückstellungen von über CHF 40 Mio. dafür einsetzt, in nachgelagerten Märkten Fuss zu fassen. Switch missbraucht seit zwei Jahren ihre marktmächtige Stellung, indem sie ihrer Tochter Switchplus Kundenbeziehungen zuhält, teure Werbekampagnen finanziert und Switchplus personelle Ressourcen sowie IT Infrastrukturen zur Verfügung stellt.
In ihrer Verfügung hat das BAKOM die Stiftung Switch deshalb zu weiteren Massnahmen verpflichtet. So muss Switch gegenüber dem BAKOM zukünftig sämtliche Verträge oder Vertragsänderungen zwischen ihr und Switchplus offenlegen, sofern diese einen direkten oder indirekten Bezug zur Tätigkeit der Registrierung und Verwaltung von Domainnamen haben. Ausserdem muss die Stiftung rückwirkend ab dem Rechnungsjahr 2010 sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit Leistungen an Switchplus stehen, jährlich in einer getrennten Kostenrechnung gegenüber dem BAKOM offenlegen. Zudem muss Switch die Liste der Leistungen, welche sie zukünftig sowohl ihrer Tochtergesellschaft Switchplus als auch ihren Wiederverkäufern anbieten will, nicht nur veröffentlichen, sondern gleichzeitig auch dem BAKOM vorlegen.
Entscheid der WEKO ausstehend
Die Ende März 2011 durch die Gruppe der Hosting-Provider eingereichte Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission WEKO bezüglich der Einstellung einer Vorabklärung gegen Switch ist vom Entscheid des BAKOM nicht betroffen und läuft weiter. Nach dem BAKOM-Entscheid vom Montag gegen Switch sind die Hosting-Provider zuversichtlich, dass auch die WEKO im Sinne der Provider entscheiden wird.
Mit Verfügung vom 11. April hat das Bundesamt für Kommunikation BAKOM als Aufsichtsbehörde die von ihr mit der Registrierung von .ch- und .li-Domainnamen beauftragte Stiftung Switch verpflichtet, ihre kommerzielle Tochtergesellschaft Switchplus nicht mehr länger bevorzugt zu behandeln. Konkret darf Switch ihrer Tochter keine werbewirksamen Leistungen mehr zur Verfügung stellen, die sie nicht auch anderen Wiederverkäufern anbietet. Switch wird es damit insbesondere verboten, die irreführende Werbung für Switchplus auf Ihrer Homepage weiter einzusetzen.
«Die Entscheidung des BAKOM ist ein Erfolg für die Gruppe der elf Hosting-Provider, die sich mit Unterstützung von 40 weiteren Providern seit rund zwei Jahren gegen den Missbrauch der Marktmacht der Stiftung Switch beim Markteintritt der Tochterfirma Switchplus wehren», freut sich Claudius Röllin, Inhaber und Chief Marketing Officer von Hostpoint. «Mit ihrem Entscheid bestätigt die Aufsichtsbehörde damit unsere bereits im August 2009 geäusserte Ansicht, dass jegliche Werbung für Switchplus auf der Webseite von Switch, die über die den Mitbewerbern der Tochtergesellschaft gewährten Werbemöglichkeiten hinausgeht, unzulässig ist.»
Verzerrter Wettbewerb
Die Schweizer Hosting-Provider wehren sich nicht gegen einen weiteren Mitbewerber, der den Wettbewerb mit innovativen Dienstleistungen belebt. Sie wehren sich aber dagegen, dass Switch ihre über lange Jahre der Monopoltätigkeit geäufneten Reserven und Rückstellungen von über CHF 40 Mio. dafür einsetzt, in nachgelagerten Märkten Fuss zu fassen. Switch missbraucht seit zwei Jahren ihre marktmächtige Stellung, indem sie ihrer Tochter Switchplus Kundenbeziehungen zuhält, teure Werbekampagnen finanziert und Switchplus personelle Ressourcen sowie IT Infrastrukturen zur Verfügung stellt.
In ihrer Verfügung hat das BAKOM die Stiftung Switch deshalb zu weiteren Massnahmen verpflichtet. So muss Switch gegenüber dem BAKOM zukünftig sämtliche Verträge oder Vertragsänderungen zwischen ihr und Switchplus offenlegen, sofern diese einen direkten oder indirekten Bezug zur Tätigkeit der Registrierung und Verwaltung von Domainnamen haben. Ausserdem muss die Stiftung rückwirkend ab dem Rechnungsjahr 2010 sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit Leistungen an Switchplus stehen, jährlich in einer getrennten Kostenrechnung gegenüber dem BAKOM offenlegen. Zudem muss Switch die Liste der Leistungen, welche sie zukünftig sowohl ihrer Tochtergesellschaft Switchplus als auch ihren Wiederverkäufern anbieten will, nicht nur veröffentlichen, sondern gleichzeitig auch dem BAKOM vorlegen.
Entscheid der WEKO ausstehend
Die Ende März 2011 durch die Gruppe der Hosting-Provider eingereichte Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission WEKO bezüglich der Einstellung einer Vorabklärung gegen Switch ist vom Entscheid des BAKOM nicht betroffen und läuft weiter. Nach dem BAKOM-Entscheid vom Montag gegen Switch sind die Hosting-Provider zuversichtlich, dass auch die WEKO im Sinne der Provider entscheiden wird.
(bert/pte)
publiziert: Donnerstag, 14. April 2011 / 13:16 Uhr
, aktualisiert: Donnerstag, 14. April 2011 / 16:59 Uhr
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