«Die 220 Millionen Franken gehören den Konsumenten»
Das bedeutet, dass nicht nur ihre Mitkonkurrenten auf dem ADSL-Markt zu hohe Preise zahlten, sondern schlussendlich die Konsumentinnen und Konsumenten dafür aufkommen mussten. «Die 220 Millionen Franken gehören eigentlich den ADSL-Abonnentinnen und Abonnenten, welche über Jahre zu viel für dieses Angebot bezahlt haben», betont Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Die Summe wird jedoch in der allgemeinen Bundeskasse versickern.
Stärkung der Wettbewerbsbehörde
Für die Stiftung für Konsumentenschutz zeigt dieses Beispiel, dass eine Stärkung der zuständigen Wettbewerbsbehörde, der Kommunikationskommission Comcom, dringend notwendig ist: Bislang kann sie nicht von sich aus («ex officio») eingreifen und Preissenkungen verfügen. Eine diesbezügliche Motion im Ständerat, welche eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes verlangte, wurde lediglich vom Ständerat angenommen.
Das Beispiel der Swisscom zeigt jedoch, dass es wichtig ist, dass die Comcom frühzeitig eingreifen kann und nicht jahrelange Verfahren abgewartet werden müssen. Ansonsten besteht weiterhin die Gefahr, dass die Konsumentinnen und Konsumenten über Jahre erhöhte Telekommunikationspreise bezahlen.